AUSGABE 06/2023
29.11.2013
Wer den Schritt wagt und neue Gebäude für seinen Hof plant, muss nicht nur gut kalkulieren können. Neben kompetenter Beratung von Fachleuten und der Aufnahme günstiger Kredite muss vor allem eins geklärt sein: Darf ich überhaupt bauen? Neubau, Erweiterungen, Umbau, ja selbst Nutzungsänderungen von Gebäuden, eines Pferdestalls oder einer Reitanlage einschließlich der Außenanlagen unterliegen einer Vielzahl bau- und naturschutzrechtlicher Vorschriften. Ein Gespräch mit dem zuständigen Bauamt der Gemeinde beziehungsweise der Stadt ist unumgänglich, bevor es in die tiefere Planung geht, und es macht durchaus Sinn, von vornherein einen Fachmann in Sachen Bau- bzw. Naturschutzrecht hinzuziehen. Ist das Vorhaben bauplanerisch zulässig, muss es zusätzlich den Bestimmungen des Bauordnungsrechts entsprechen. Hier geht es zum Beispiel um die Ausführung, inklusive der Grenzabstände, den Tierschutz und die äußere Gestaltung. Zudem muss das geplante Vorhaben in die landschaftliche Umgebung und zu den Nachbarn passen. Ist das nicht der Fall, sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
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