Unfall bei Proberitt

Für fast jeden Reiter ist es ein spannender, schöner oder aufregender Moment. Ein neues oder gar das erste eigene Pferd soll erworben werden. Endlich hat man ein Pferd gefunden, was nach der Beschreibung des Verkäufers zu einem passen könnte. Ob sich die Erwartungen bestätigen und die Chemie zwischen Reiter und Pferd stimmt, lässt sich letztlich erst feststellen, wenn man das Pferd reitet. Die meisten vereinbaren daher vor Abschluss des Kaufvertrages einen Proberitt.

Die Wenigsten stellen sich zu diesem Zeitpunkt vor, was alles passieren kann und wer im Fall der Fälle haftet. Hat man aus dem Bekanntenkreis von einem Unfall bei einem Proberitt gehört und will nun selbst ein Pferd kaufen oder verkaufen, tauchen dann doch plötzlich Fragen auf. Wer haftet, wenn der Probereiter vom Pferd stürzt und sich dabei verletzt? Wie muss sich der Probereiter verhalten, gibt es für ihn bestimmte Pflichten, die er beachten muss? Was muss der Verkäufer tun, um abgesichert zu sein? Kann der Verkäufer mit dem Kaufinteressenten einen Haftungsausschluss vereinbaren, da er in der Regel keine Kenntnis von den reiterlichen Fähigkeiten des Käufers hat?

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