AUSGABE 06/2023
08.01.2015
Die Wenigsten stellen sich zu diesem Zeitpunkt vor, was alles passieren kann und wer im Fall der Fälle haftet. Hat man aus dem Bekanntenkreis von einem Unfall bei einem Proberitt gehört und will nun selbst ein Pferd kaufen oder verkaufen, tauchen dann doch plötzlich Fragen auf. Wer haftet, wenn der Probereiter vom Pferd stürzt und sich dabei verletzt? Wie muss sich der Probereiter verhalten, gibt es für ihn bestimmte Pflichten, die er beachten muss? Was muss der Verkäufer tun, um abgesichert zu sein? Kann der Verkäufer mit dem Kaufinteressenten einen Haftungsausschluss vereinbaren, da er in der Regel keine Kenntnis von den reiterlichen Fähigkeiten des Käufers hat?
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