Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung – keine Pflicht, aber ein Muss!

Pferde bereichern unser Leben. Wir verbringen viel Zeit mit ihnen und zahlreiche Momente des Glücks gehören ihnen. Aber jeder erlebt es auch einmal, dass etwas schief geht. Dass eine Reitstunde daneben geht oder ein Turnierstart nicht so verläuft wie erhofft. Manchmal verursachen Pferde auch Schäden, z.B. an der Box, an Gegenständen von Dritten oder von anderen Pferden auf der Weide. Aber auch Unfälle passieren, bei denen Menschen zu Schaden kommen können. In diesen Fällen ist es gut, eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Pferd abgeschlossen zu haben. Warum? Rechtsanwalt Dr. Wolfram Klöber, Abteilungsleiter Haftpflichtversicherungen bei den VGH Versicherungen in Hannover, gibt Auskunft.

Jeder Pferdebesitzer sollte eine Pferdehalterhaftpflicht haben, ausnahmslos. Denn ein Pferd kann hohe finanzielle Schäden verursachen. Und für diese muss in jedem Fall der Pferdebesitzer aufkommen, selbst wenn man das eigene Pferd nicht in der persönlichen Obhut hat. Ja sogar dann, wenn eine andere Person widerrechtlich mit dem Pferd umgeht. Die Privathaftpflicht hingegen begleicht nur Schäden, die ich als Versicherter anderen zufüge. Für Schäden, die mein Pferd verursacht, kommt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht auf.

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