Unsere Expertin:
Yvonne Schönheit-Bahlmann, Versicherungsmaklerin und Geschäftsführerin des Familienunternehmens Bahlmann-Konzepte GmbH seit 1891.
26.01.2022
„Der Reitsport ist sehr beliebt. Dabei ist der Umgang mit dem Pferd nicht ganz ungefährlich. Reißt es sich beispielsweise auf dem Weg zur Weide los, kann es erhebliche Schäden anrichten“, macht Versicherungsmaklerin Yvonne Schönheit-Bahlmann deutlich. „Gleichzeitig kann das Pferd selbst schwerwiegende Verletzungen erleiden. Deshalb ist es für jeden Pferdehalter wichtig, richtig und umfassend versichert zu sein.“ Dabei betont die Expertin besonders, dass grundsätzlich im Schadensfall der Besitzer des Tieres haftet, welches für die Schäden verantwortlich ist. „Unsere Pferde gelten in der Rechtsprechung als Luxustiere. Somit gilt für sie die Haftung verschuldensunabhängig als Gefährdungshaftung. Eine Pferdehaftpflicht-Versicherung ist deswegen dringend zu empfehlen.“
Grundlegende Versicherungen
Wenn man sich ein Pferd anschafft, benötigt man einige Versicherungen, um sich und sein Kapital abzusichern. „Die Pferdehaftpflichtversicherung ist in jedem Fall der wichtigste Punkt auf der Liste.“ Sie schütze den Pferdehalter vor Ansprüchen Dritter. Schönheit-Bahlmann führt aus: „Besonders ist dabei auf die Deckungskonzepte der Anbieter auf dem Markt zu achten, um zu gewährleisten, dass möglichst alle Eventualitäten, die im Umgang mit dem Pferd entstehen können, mitversichert sind.“ Dazu gehören auch gemietete und geliehene Sachen bis zur Versicherungssumme und ohne Selbstbeteiligung. Zu beachten ist auch, dass nicht nur Schäden am privaten, sondern auch am gewerblichen Tierhüter mitversichert sind, beispielsweise Reitstallbesitzer, seine Mitarbeiter, Hufschmied, Reitlehrer und Tiertherapeut. „Ebenfalls wichtig ist die Pferde-OP- und oder Kranken- Versicherung, da hierbei sehr oft extrem hohe Kosten auf einmal entstehen können.“ Derartige Versicherungen begleichen neben der OP auch teure Vor- und Nachsorgebehandlungen. Allerdings gäbe es hier teils große Unterschiede zwischen den Versicherern, daher empfehle sich eine individuelle Beratung, rät die Expertin. Auch solle man über eine Pferde-Lebens-Versicherung nachdenken, welche im Todesfall des Pferdes eine vorher vereinbarte Versicherungssumme leistet. „Zusätzlich kann man die dauernde Unbrauchbarkeit seines Pferdes infolge von Unfall, Krankheit oder Lahmheit mitversichern. Tritt dieser Fall ein, wird die vorher vereinbarte Versicherungssumme zu 80 Prozent ausgezahlt.“ Neben dem Pferd sollte man auch das Zubehör mitversichern, gerade weil es immer wieder zum Diebstahl von Sätteln kommt. „Die dafür speziell entwickelte Sattelversicherung deckt nicht nur die Sättel, sondern auch das gesamte Reitzubehör wie Trensen, Schabracken, Magnetfelddecken und vielem mehr ab“, zählt Schönheit-Bahlmann auf. „Der Sattel ist nicht immer automatisch über die Hausratversicherung mitversichert, gerade wenn dieser in einem Schrank mit einem herkömmlichen Vorhängeschloss gelagert wird.“ Beschädigungen am Sattel, ohne, dass er gestohlen wird, könne man über eine entsprechende Kasko-Variante der Sattelversicherung mit abdecken lassen. Besonders interessant für Turnierreiter ist die Mobile-Variante. Diese schließe den Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Zugfahrzeug oder dem Pferdeanhänger mit ein. Schließlich vervollständigt die Versicherungsmaklerin: „Für mich als Reiterin ist eine Absicherung durch eine Unfall-Versicherung fast unverzichtbar. Sie sollte einen eigenen Unfall in allen Belangen im direkten Umgang mit dem Pferd, aber auch darüber hinaus, zum Beispiel beim Einkauf von Pferdefutter, ausreichend absichern.“
Voraussetzungen für eine Versicherung
Während bei einer Pferdehaftpflichtversicherung keine Voraussetzungen bestehen, sieht das bei einer OP-Versicherung schon wieder ganz anders aus. „Vorerkrankungen oder eventuell bereits vollzogene Operationen werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, das Pferd ist aber darüber hinaus versicherbar.“ Ein krankes Pferd könne unter gewissen Umständen versichert werden. „Die Versicherer prüfen sehr genau, welche Risiken dann noch Versicherungsschutz genießen können. Eine Erhöhung des Beitrags ist dabei nicht unüblich.“ Die Expertin verrät: „Die Versicherer behalten sich Wartezeiten von bis zu 36 Monaten vor, um zu verhindern, dass Schäden beglichen werden sollen, die schon vor Vertragsabschluss bestanden haben, da nur die unvorhersehbaren Schäden ersetzt werden sollen.“
Verlust des Versicherungsschutzes
Geht man einen Vertrag mit einer Versicherung ein, muss sich an die Regelungen darin gehalten werden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz verloren gehen. „Den kann ich verlieren, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletze, indem ich alle mir bekannten gefahrerheblichen Umstände nicht wahrheitsgemäß und vollständig anzeige.“ Bei den OP- und Lebens-Versicherungen beispielsweise stellen die Versicherer umfangreiche Fragen zu dem Gesundheitszustand des Pferdes – werden hierbei vorvertraglich falsche Angaben getätigt, erlischt der Schutz. (§19 VVG) „Bei Nichtzahlung des Erstbeitrags innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erlischt er ebenfalls automatisch.“ (§37 VVG) „Ebenso bei Nichtzahlung des Folgebeitrages innerhalb von mindestens zwei Wochen nach Zahlungserinnerung.“ Außerdem greift die Versicherung nicht, wenn der Pferdebesitzer oder Reiter grob fahrlässig und oder vorsätzlich handle. „Wenn dieser zum Beispiel unter Alkoholeinfluss vom Pferd stürzt und das Pferd dadurch einen Schaden verursacht, kann es sein, dass der Versicherer von der Leistung frei ist“, ergänzt Schönheit-Bahlmann.
Sportpferde- und Urlaubsversicherungen
Zwar gibt es laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) keine verpflichtenden Versicherungen für Pferde, die am Turniersport teilnehmen, empfohlen werden aber mindestens die grundsätzlichen Versicherungen, die weiter oben im Artikel bereits genannt sind. Die Versicherungsmaklerin hat darüber hinaus aber trotzdem einen wichtigen Hinweis: „Bei Sportpferden muss ich darauf achten, dass meine Versicherungen das Turnierrisiko mit absichern.“ Zusätzlich zu Haftpflicht-, OP- und Lebensversicherung (inkl. einer Pferde-Transport- Versicherung) kann alternativ die kostengünstigere Variante der reinen Pferde-Transport-Versicherung abgeschlossen werden. „Diese sollte das Risiko des Be- und Entladens miteingeschlossen haben.“ Das Gleiche gilt bei Pferden, mit denen der Besitzer in den Urlaub beziehungsweise ins Ausland reisen möchte. „Dabei muss darauf geachtet werden, dass Aufenthalte im Ausland mitversichert sind. Entsprechende Informationen können den Bedingungen entnommen oder bei dem jeweiligen Versicherer erfragt werden.“
Immer wieder kursieren Gerüchte darüber, ob eine Krankenkasse im Falle eines Sturzes vom Pferd ohne Helm immer noch für den Verletzten aufkomme. Unsere Expertin verrät: „Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die den Reiter dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen. Dementsprechend muss die Krankenkasse im Schadensfall zahlen. Wir empfehlen natürlich immer, einen Helm zu tragen. Die Unfallversicherung kann von ihrer Leistung zurücktreten, wenn festgestellt wird, dass zum Beispiel die Kopfverletzung durch das Tragen eines Helms hätte verhindert oder zumindest verringert werden können. Der Versicherer kann zumindest Zahlungskürzungen vernehmen.“
Yvonne Schönheit-Bahlmann, Versicherungsmaklerin und Geschäftsführerin des Familienunternehmens Bahlmann-Konzepte GmbH seit 1891.