Rechtssichere Entnahme von Problemwölfen bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Problemwölfe dürfen entnommen werden. (Foto: Zachrau)

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist mit seinem jüngsten Beschluss zur Tötung von Wölfen in fast allen Punkten dem Niedersächsischen Umweltministerium gefolgt. „Das Gericht bestätigt damit unsere Marschroute“, sagt Umweltminister Olaf Lies. „Das Oberverwaltungsgericht hat also bereits zum zweiten Mal festgestellt: Eine rechtssichere Entnahme von Problemwölfen ist in begründeten Einzelfällen möglich und richtig.“

Lies weiter: „Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, müssen nicht geduldet werden. Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen, aber sie müssen sich nicht auf einen von Wolfsschützern geforderten Rüstungswettlauf einlassen.“

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