AUSGABE 09/2023
25.11.2015
Die Entscheidung zu treffen, wann das Ende des eigenen Pferdes gekommen ist, und wie es aussehen soll, ist für Pferdebesitzer oft schwierig. Dabei spielt auch der behandelnde Tierarzt eine wichtige Rolle – als Behandler und Berater, schließlich auch als derjenige, der das Pferd tötet. Denn die meisten Pferdebesitzer entscheiden sich dafür, ihren Vierbeiner einschläfern zu lassen. Die Sache hat nur einen Haken: „Laut Tierschutzgesetz darf ein Tier nur eingeschläfert werden, wenn eine zwingende Notwendigkeit oder ein vernünftiger Grund vorliegen“, erklärt Dr. Andreas Franzky, stellvertretender Vorsitzender und Leiter des Arbeitskreises Pferde der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). „Das bedeutet, dass es nicht ohne behebbare Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben könnte.“ Doch wer beurteilt das? Der Tierarzt hat die Fachkompetenz und auch die Pflicht, dem Besitzer die Diagnose und auch die Prognose mitzuteilen, ihn aufzuklären und zu beraten. „Doch die Verfügungsgewalt über das Pferd hat natürlich der Besitzer“, sagt Franzky.
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