AUSGABE 09/2024
Olympia - die Medaillen von Paris
24.02.2021
Mit der überarbeiteten Broschüre „Tierschutz im Pferdesport – Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“, soll laut des herausgebenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der aktuelle wissenschaftliche und der aus der Praxis resultierende Kenntnisstand möglichst umfassend berücksichtigt werden. „Diese Leitlinien geben eine Orientierungshilfe für die Auslegung der allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes. Sie sollen als antizipiertes Sachverständigengutachten alle Personen, die mit Pferden umgehen, die zuständigen Behörden und die Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Nutzung von Pferden den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht“, beschreibt das zuständige Ministerium den Inhalt. Konkret heißt es in der Broschüre: „Pferde früher als im Alter von 30 Lebensmonaten in die zielgerichtete Ausbildung zum vorgesehenen Nutzungszweck zu nehmen, verletzt in der Regel die dargestellten Grundsätze. Es kann je nach Rasse, physischer und psychischer Entwicklung des Pferdes sowie dem angestrebten Ausbildungs- und Nutzungszweck ein längeres Abwarten geboten sein, um Verletzungen und Schäden, die durch einen zu frühen Ausbildungsbeginn entstehen können, zu vermeiden.“
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