AUSGABE 09/2023
27.05.2020
Ein eigenes Fohlen ziehen: Es gibt einiges an Vorgaben zu beachten. (Fotos: Equipics / Privat)
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zucht ist die Mitgliedschaft in einem Pferdezuchtverband (ZV) bzw. einer Zuchtorganisation. Die Pferdezuchtverbände sind nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt und müssen zahlreiche Regeln befolgen, die auch Auswirkungen auf die Züchter haben. Je nach Rasse kommen unterschiedliche ZV in Frage. Es gibt ZV, die sich um eine oder wenige Rassen kümmern, z. B. Hannoveraner, Oldenburger, Trakehner, Ostfriesisches/Alt-Oldenburger Pferd. Andere ZV betreuen mehrere Rassen, wie z. B die Pony- und Kleinpferdezuchtverbände, das Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen, der Zuchtverband für deutsche Pferde. Man sollte sich vor dem Beginn der Zucht informieren, welcher ZV die gewünschte Rasse betreut. Es gibt Rassen, die nicht von den niedersächsischen ZV betreut werden (besonders bei den Pony-, Kleinpferd- und „Sonstigen Rassen“). Eine Suche nach den entsprechenden ZV kann über www.tgrdeu.genres.de erfolgen. Allgemeine Informationen über die Pferdezuchtverbände findet man auch unter https://www.pferd-aktuell.de/zucht. Für Pferde, deren Registrierung über einem ZV erfolgt ist, wird ein Equidenpass ausgestellt, auf dessen Vorderseite die Anschrift des betreffenden ZV steht, der Vermerk „Equidenpass – Abstammungsnachweis“ und der Passus „Inklusive Zuchtbescheinigung“.
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