Die Maße
Die Maße eines Weidezauns richten sich nach der Größe der Tiere. Eine Faustregel besagt 0,75 x die Widerristhöhe des größten Pferdes in der Herde. Mindestens sollte der Zaun eine Höhe von 1,20 Meter haben. In zweieinhalb bis vier Metern Abstand sollten die gewählten Pfähle gesetzt und mit mindestens einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegraben werden. Handelt es sich um Holzlatten oder Gummiförderbänder, sollte der Abstand nicht größer als drei Meter sein, damit der Zaun stets stabil bleibt. Es empfehlen sich Pfähle mit einer Länge von zwei bis zweieinhalb Metern. Ein runder Holzpfahl sollte einen Mindestdurchmesser von neun bis zwölf Zentimetern haben, Eck- und Torpfosten müssen hingegen wesentlich dicker sein. Im Außenbereich sollten drei Litzenbahnen oder Querverstrebungen von innen gezogen werden, die jeweils einen Abstand von 40 bis 50 Zentimetern haben. Der Abstand der untersten Verstrebung zum Boden sollte – je nach Pferdegröße – 40 bis 70 Zentimeter betragen. Elektrolitzen sollten eine Breite von vier bis sechs Zentimetern haben.
Ein Weidezaun sollte aber nicht nur ausbruchssicher und sichtbar für die Pferde sein, sondern auch verletzungssicher. Herausstehende Nägel oder herabhängende Litzen und Drähte bergen ein hohes Verletzungsrisiko. In den meisten Fällen haftet bei einem Unfall der Weidebesitzer, da dieser für eine ordnungsgemäße Umzäunung verantwortlich ist. Verletzt sich das Pferd bei einem Ausbruchsversuch, trägt der Halter eine Mitschuld. Im Falle eines Ausbruchs und der Verursachung eines Schadens bei einem Dritten, haftet immer zuerst der Pferdebesitzer selber. Aber auch der Weidebesitzer kann verantwortlich gemacht werden, wenn er gegen seine Sorgfaltspflicht bei der Errichtung und Kontrolle des Weidezauns verstoßen hat und dieses Grund für den Ausbruch war.
Wolfsschutzzaun
Ein Wolfsschutzzaun sollte ein vollständig geschlossener, elektrisch geladener Litzen-Zaun sein, der aus mindestens fünf Litzen besteht. Die erste Litze sollte mit einem maximalen Abstand von 20 Zentimetern vom Boden gezogen werden, die zweite in einem Abstand von ebenfalls 20 Zentimetern zur ersten, die dritte maximal 25 Zentimeter zur zweiten und ab der vierten Litze maximal 30 Zentimeter zur jeweils vorherigen. Von wolfsabweisenden Netzen ist in der Pferdehaltung aufgrund der Verletzungsgefahr abzusehen. Entlang des gesamten Zaunes sollte eine Entladeenergie von mindestens einem Joule gewährleistet sein. Dementsprechend ist das richtige Weidezaungerät nach dem Bewuchs, der Zaunlänge und dem Zaunmaterial auszuwählen.
Tipp: Einige Hersteller bieten bereits Notfallzaunsets zum Aufbau weiterer kleiner Weidestücke oder zur Befestigung weiterer Leiterbahnen an.