Wenn das Pferd den 14-Tage-Test im Frühjahr nach der Körung absolviert, darf es ein Jahr lang im Deckeinsatz uneingeschränkt genutzt werden und muss dann nur noch im darauffolgenden Frühjahr zum Sporttest. Inhalte dieser Prüfung für Drei- und Vierjährige sind die Überprüfung der Grundgangarten, der Rittigkeit und des Freispringens. Die Anforderungen für Dressur- und Springhengste sind hierbei gleich, die Prüfung erfolgt aber in unterschiedlichen Durchgängen. Der Test beginnt mit der Beurteilung unter dem eigenen Reiter, dann übernimmt ein Stationsreiter und im Anschluss gibt es noch einen Fremdreiter-Test. Dann geht es zur Beurteilung des Freispringens. Die Abschlussprüfung besteht aus einer erneuten Beurteilung des Freispringens, der Grundgangarten und der Rittigkeit diese werden insbesondere unter einem zweiten Fremdreiter bewertet.
Wenn ein Hengst den 50-Tage-Test im Herbst im Jahr nach seiner Körung absolviert, müssen keine weiteren Prüfungen mehr erfolgen und er kann uneingeschränkt in den Deckeinsatz. Diese HLP für sier- bis siebenjährige gekörte und nicht gekörte Hengste wird nach Disziplinen getrennt beurteilt. Diese erfolgt mit dem Alter der Tiere angepassten Anforderungen. „Man kann natürlich auch schon einen Hengst in seinem ersten Jahr vor der HLP decken lassen, die Prüfung wird dann rückwirkend anerkannt. Fällt er in der Prüfung durch, kann es dann aber natürlich sein, dass ich ein Fohlen habe, das selbst nicht zur Körung zugelassen wird“, erklärt Schulze.
Hengste im Härtetest
Der Zweck der Prüfungen ist eine Selektion von Zuchttieren, also eine Leistungsermittlung, um die Pferde herauszufiltern, die zur Zucht eingesetzt werden sollten, umso ein möglichst gutes Zuchtergebnis zu erzielen. „Meiner Meinung nach müssten die Pferde, die bei der Prüfung die besten Ergebnisse erzielt haben, auch am meisten für die Zucht eingesetzte werden“, sagt Dr. Brockmann. Um eine Vergleichbarkeit der Prüfungen herzustellen, haben die Zuchtverbände gemeinsam mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eine Standardisierung von Prüfungsabläufen und Umweltbedingungen in Form der HLP-Richtlinien erarbeitet. Die FN koordiniert die Hengstleistungsprüfungen der deutschen Reitpferdezuchten.
Die HLP wird auch Stationsprüfung genannt, weil die Anwärter 50 Tage lang auf der Prüfungsstation geprüft werden. Diese Prüfungen erfolgen mit disziplinspezifischen Schwerpunkten. Die Bewertungskommission ist über die gesamte Dauer involviert, um sich laufend Eindrücke von der Entwicklung der Pferde zu verschaffen, welche am Ende in das Gesamtergebnis einfließt. „Der 50-Tage-Test ist für mich der wichtigste. Wir lassen die Pferde vorher auf zwei Turnieren starten und melden sie dann vierjährig zur Prüfung an“, führt Tebbel aus. Die Leistungen werden an das Alter angepasst und entsprechend bewertet. Werden die geforderten Leistungen nicht erfüllt, wir der Hengst von der nächsten Prüfung ausgeschlossen.
Die Sportprüfungen werden über einen Zeitraum von drei Tagen absolviert und finden in den Monaten Februar bis März statt. Außerdem finden im April Nachholtermine statt, die vorrangig für die Hengste sind, die aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung wiederholen oder nachholen müssen. Sie müssen an dieser Sportprüfung sowohl vier- als auch fünfjährig teilnehmen. Die drei Tage dürfen dabei nicht unterbrochen werden und somit dürfen die Hengste die Station nicht zwischendurch verlassen. Bei den Sportprüfungen werden Rittigkeit, Grundgangarten, Springeignung, Interieur und Gesamteindruck bewertet.