Das TAMG
Grundsätzlich ist erstmal zu sagen: Es wird kein Verbot von Homöopathie bei Tieren geben. Das TAMG ist lediglich eine Einschränkung der Anwendungen. AmtstierärztinDr. med. vet. Svenja Thiede erklärt:
„Lediglich die Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für Tiere zugelassen oder registriert sind durch den Tierhalter oder anderen Laien (also Tierheilpraktiker) ist verboten. Die homöopathischen Einzelmittel sind grundsätzlich Mittel, die eine Registrierung für die Anwendung beim Menschen haben. Für uns Tierärzte bedeutet das, das wir umwidmen müssen (und dürfen), sodass sich in der Praxis nichts für uns ändert, denn das tun wir schon die ganze Zeit. Die Behandlung durch Laienbehandler wird durch das TAMG stark eingeschränkt, wo die meisten Tierärzte ehrlich gesagt nichts dagegen haben… Das Problem ist wahrscheinlich, dass nicht so viele Tierärzte klassisch homöopathisch behandeln. Für Tiere zugelassene homöopathische Komplexmittel bleiben weiterhin apothekenpflichtig und stehen somit jedem zur Verfügung.“