Tierarzneimittelgesetz – was ist neu?

Globuli, Pulver und Tabletten lassen sich bei Tieren einfach verabreichen, da sie direkt ins Maul oder ins Futter zu geben sind. (Fotos: Pixabay)

Am 28. Januar 2022 war es soweit: das Tierarzneimittelgesetz – kurz TAMG – trat in Kraft. Für einige Pferdebesitzer und besonders für Tierheilpraktiker ein herber Schlag. Denn laut dem TAMG ist es diesen nun untersagt, insbesondere nicht-verschreibungspflichtige und zugleich registrierte Humanhomöopathika bei Tieren anzuwenden.

Aber einmal von vorne: Was genau ist Homöopathie überhaupt? Die Homöopathie ist ein eigenständiges Verfahren zur Heilung akuter und chronischer Krankheiten, das auf dem Prinzip beruht, Ähnliches mit Ähnlichem zu heilen. Der Name Homöopathie setzt sich aus den Begriffen homoion = ähnlich und pathos = Krankheit/Leiden zusammen. Ziel ist, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Begründer Dr. Samuel Hahnemann (1755-1843) legte im Rahmen seiner Forschung zur Homöopathie drei Gesetzmäßigkeiten als Grundlage an:

  1. Ähnlichkeitsregel. „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden.“ Das bedeutet, dass passend zur Krankheit eine Arznei gewählt wird, die ähnliches Leiden erregen kann, als sie heilen soll.

  2. Arzneimittelprüfung am Gesunden. Sämtliche Ergebnisse der Arzneimittelprüfung, also alle Erscheinungen, die ein Arzneistoff beim Gesunden hervorruft, sind in der reinen Arzneimittellehre Materia Medica aufgeschrieben. So hat jeder Arzneistoff sein Arzneimittelbild. Ergänzt werden diese Erkenntnisse um die Toxikologie, Pharmakologie und Praxis. Bei der Anwendung im Tierbereich werden die am Menschen geprüften Symptome auf das Tier übertragen.

  3. Potenzierung. Die Homöopathie geht davon aus, dass in jedem Lebewesen eine eigene Kraft oder Dynamik wohnt. Hahnemann entwickelte ein Verfahren, um diese Kraft zu wecken, und nannte es Potenzieren. Damit gemeint ist das schrittweise Verdünnen und Verschütteln eines Arzneiurstoffes. Nach jeder Verdünnung erfolgen mindestens zehn Schüttelschläge. Je höher ein Arzneistoff potenziert ist, desto mehr Energie enthält er und desto stärker ist die Wirkung. Je tiefer er potenziert ist, desto urstofflicher ist er. Die Ausgangsstoffe kommen aus der Pflanzen- und Tierwelt, aus dem Mineralbereich und es sind chemische Substanzen.

Homöopathische Mittel gibt es als Tropfen, Globuli (Streukügelchen), Pulver, Tabletten und Injektionslösungen. Bei der Wahl des richtigen Mittels sollte bedacht werden, dass Tropfen Alkohol enthalten, was für Tiere nicht geeignet ist. Globuli, Pulver und Tabletten lassen sich leichter verabreichen, da sie direkt ins Maul gegeben werden können. Alternativ können die Mittel in Wasser aufgelöst und mit einer Pipette oder Spritze direkt ins Maul gegeben werden. Alle Mittel sollten mit Bedacht angewandt werden.

Tropfen enthalten in der Regel Alkohol und sind deshalb nicht zur Anwendung bei Tieren geeignet.

Das TAMG

 

Grundsätzlich ist erstmal zu sagen: Es wird kein Verbot von Homöopathie bei Tieren geben. Das TAMG ist lediglich eine Einschränkung der Anwendungen. AmtstierärztinDr. med. vet. Svenja Thiede erklärt:

„Lediglich die Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für Tiere zugelassen oder registriert sind durch den Tierhalter oder anderen Laien (also Tierheilpraktiker) ist verboten. Die homöopathischen Einzelmittel sind grundsätzlich Mittel, die eine Registrierung für die Anwendung beim Menschen haben. Für uns Tierärzte bedeutet das, das wir umwidmen müssen (und dürfen), sodass sich in der Praxis nichts für uns ändert, denn das tun wir schon die ganze Zeit. Die Behandlung durch Laienbehandler wird durch das TAMG stark eingeschränkt, wo die meisten Tierärzte ehrlich gesagt nichts dagegen haben… Das Problem ist wahrscheinlich, dass nicht so viele Tierärzte klassisch homöopathisch behandeln. Für Tiere zugelassene homöopathische Komplexmittel bleiben weiterhin apothekenpflichtig und stehen somit jedem zur Verfügung.“

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