Österreich: Reitverbot in Einstellbetrieben

Foto:Pixabay

Die Situation in Österreich ist deutlich schärfer geregelt als die in Deutschland. Hier gelten bereits seit über einer Woche Ausgangsbeschränkungen. Am 22. März 2020 hat das österreichische Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der die Ausbreitung des Corona-Virus in Pferdeeinstellbetrieben eindämmen soll. Grundsätzlich gilt ein Betretungsverbot für die Besitzer der eingestellten Pferde. Die Versorgung der Pferde erfolgt ausschließlich durch die Betriebsbetreiber und deren Angestellte. Nur im äußersten Notfall darf ein Minimum an Einstellern zur Mitarbeit herangezogen werden.

Das Reiten der Pferde ist verboten, die Bewegung der Tiere soll auf der Koppel erfolgen, sollte kein entsprechender Auslauf vorhanden sein, können die Pferde spazieren geführt werden, um Bewegung zu ermöglichen. Die Pflege und tierärztliche Versorgung darf nur zur unmittelbaren Gefahrenabwendung durch den Besitzer erfolgen. Dies gilt nicht, wenn der Reitstallbetreiber die erforderlichen Maßnahmen übernimmt. 

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