Impfungen fürs Pferd – Was wirklich wichtig ist

Ab 2023 ist auch Herpes bei Turnierstart Pflicht. (Fotos: Equipics / Tina Pantel)

Gerade in den vergangenen Monaten kochten auch im Zuge des LPO-Beschlusses zur EHV-1 Impfpflicht die Emotionen in den sozialen Netzwerken hoch. Oft steckt dahinter, dass Fehlinformationen verbreitet werden und es Pferdehaltern ohne medizinisches Fachwissen auch nur schwer möglich ist, alles korrekt einzuschätzen. Deshalb haben wir für diese Ausgabe mit Dr. med. vet. Frank Reimann und Dr. med. vet. Enrica Zumnorde-Mertens zwei anerkannte Veterinäre befragt, welche Impfungen sie für wichtig erachten, welche Nebenwirkungen tatsächlich häufig vorkommen und wie der aktuelle Stand der Dinge in Sachen EHV-1 ist.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) veröffentlicht regelmäßig die „Leitlinie zur Impfung von Pferden“, die jedem Pferdehalter frei zugänglich ist. In den Leitlinien wird genau empfohlen, in welchen Abständen Pferde gegen welche Krankheiten geimpft werden sollten.

„Für jeden Tierarzt und Pferdebesitzer sind daher die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin eine sehr gute und fachlich fundierte Orientierung“, betont Dr. med. vet. Frank Reimann, Fachtierarzt aus Westerwalsede bei Bremen. „Diese Expertengruppe gibt auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen und aktueller Studien Impfempfehlungen und Leitlinien heraus. Sie empfiehlt Impfungen gegen Krankheitserreger, vor denen jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein soll (Tetanus, Influenza und Herpes) und stellt Impfungen gegen Krankheitserreger vor, bei welchen der Schutz der Tiere nur unter besonderen Umständen gegeben sein sollte (z.B. Druse, Equine Virale Arteritis (EVA), West-Nil-Virus-Infektion).“

 

Tetanus

 

Tetanus, ebenfalls bekannt als Wundstarrkrampf, ist eine bakterielle Infektion durch das Clostridium tetani Bakterium, die über die Bildung eines Neurotoxins die muskelsteuernden Nervenzellen schädigt und häufig zum Tode führt. Sie ist nicht nur für Pferde, sondern auch für den Menschen höchstgefährlich. Daher sollte man nicht nur an dem Schutz der Pferde denken, sondern auch den eigenen Impfstatus regelmäßig überprüfen. Bei Menschen wird die Auffrischung alle zehn Jahre empfohlen, beim Pferd sind nach erfolgter Grundimmunisierung Auffrischungsimpfungen nach zwei bis drei Jahren notwendig. Denn die Sporen des Bakteriums kommen nahezu überall in der Umwelt – insbesondere im Boden – vor und gelangen in den meisten Fällen durch Wunden in den Organismus.

 

Influenza und Herpes

 

Die Impfung gegen die Infektion mit dem Influenzavirus ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die einzige Maßnahme, um die Infektion mit dem hochansteckenden Virus, das Auftreten der Erkrankung und deren Ausbreitung zu verhindern. „Die Symptome der Erkrankung sind starker Husten, hohes Fieber, Nasenausfluss und geschwollene Lymphknoten. Im Extremfall führt die Influenza zu chronischem Husten und bleibenden Schäden der Lunge“, erläutert FN-Tierärztin Dr. med. vet. Enrica Zumnorde-Mertens.

Neben diesen beiden Pflichtimpfungen steht die Impfung gegen das Equine Herpesvirus ebenfalls auf der Liste der Core-Impfungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selbst nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. Deshalb tragen etwa 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Zum Ausbruch kann es unter besonderen Bedingungen, insbesondere in Stresssituationen, kommen.

Herpes akut: Die Szenen aus Valencia zeigten, wie die Erkrankung verlaufen kann.

„Bei Pferden ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) relevant, welches in erster Linie für Fehlgeburten und Geburten lebensschwacher Fohlen sowie für fiebrige Atemwegserkrankungen vor allem bei jungen Pferden verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy, EHM) hervorrufen kann“, erläutert die FN-Tierärztin. „Die Impfung gegen Herpes kann allerdings nicht das einzelne Pferd sicher vor der Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der hervorgerufenen Krankheiten schützen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der neurologischen Verlaufsform. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil der Impfung ist darüber hinaus, dass geimpfte Pferde im Falle einer Infektion oder auch Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren ausscheiden. Durch die verringerte Virusausscheidung sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde mit Herpesviren infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt.“

 

Impfvoraussetzungen für Turniere

 

Wer mit seinem Pferd auf Turniere oder ins Ausland reist, muss in Sachen Impfungen einige Dinge berücksichtigen. Zu beachten gilt, dass für nationale Turniere andere Voraussetzungen gelten als bei internationalen bzw. FEI-Turnieren.

„Für Turnierpferde schreibt die LPO hierzulande bestimmte Impfungen vor. Die Impfung gegen Tetanus wird dabei für Turnierpferde als selbstverständlich vorausgesetzt“, so Dr. med. vet. Enrica Zumnorde-Mertens. „Derzeit muss jedes Turnierpferd gemäß den Vorgaben der LPO gegen Influenza geimpft sein. Auch Pferde, die an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen teilnehmen, fallen unter diese Vorgabe. Ab dem Jahr 2023 wird diese Vorgabe ergänzt durch die Pflicht zur Impfung gegen Herpes (EHV-1).“

Um sich frühzeitig auf die anstehende Impfpflicht gegen Herpes vorzubereiten, empfiehlt die FN, bereits im Jahr 2022 mit der Immunisierung gegen Herpes zu beginnen, damit Turnierstarts im Jahr 2023 nichts im Wege steht. „Detaillierte Informationen zur Influenzaimpfung sowie zur Impfung gegen das Equine Herpesvirus inklusive der vorgegebenen Zeitabstände gemäß LPO können über die Website der FN eingesehen werden“, so Dr. Zumnorde-Mertens. 

„Auf internationalen Turnieren der FEI gilt bisher ebenfalls die Impfpflicht gegen das Influenza-Virus. Nach den Herpes-Ausbrüchen zu Jahresbeginn 2021 in Spanien stand eine Herpes-Impfpflicht anfänglich zur Diskussion, konnte sich international aber letztendlich nicht durchsetzen“, erklärt Dr. Frank Reimann. Das könne durchaus verwirren, da laut LPO eben die Impfpflicht für Turnierpferde ab 2023 gelte. „Die meisten nationalen Reitsportverbände weltweit führen eine Impfpflicht gegen Influenza in ihren Statuten. Aber nur einige wenige Länder fordern auch die Herpes-Impfung.“

Impfungen fürs Pferd: Was Pflicht ist und was sinnvoll ist.

Dr. Zumnorde-Mertens ergänzt: „Als Faustregel kann man sich merken: Ein Pferd, das gemäß LPO korrekt grundimmunisiert wurde und regelmäßig im halbjährlichen Abstand Auffrischungsimpfungen gegen Influenza erhält, ist auf internationalen Turnieren startberechtigt. Die FEI rät zudem dringend zur Impfung gegen Tetanus und führt an, dass Impfungen gegen Herpes und das West-Nil-Virus je nach Situation sinnvoll sind.“

Bei Reisen mit dem Pferd ins Ausland gilt es grundsätzlich, sich über die Vorgaben im jeweiligen Land zu informieren. 

„Ob bei Verkäufen in das Ausland weitere Impfungen erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal sagen“, so Dr. Zumnorde-Mertens. „Generell ist aber festzuhalten, dass ein Transport zwischen EU-Mitgliedsstaaten im Vergleich zu Transporten in Länder außerhalb der EU in der Regel unkomplizierter zu bewerkstelligen ist. Stehen etwaige Transporte an, sollte man sich frühzeitig mit dem zuständigen Amtstierarzt über die Vorgaben abstimmen.“

 

Die Diskussion um Nebenwirkungen

 

Vor allem seit die Impfung gegen das Equine Herpesvirus im Raum steht, werden im Internet und den sozialen Medien die Nebenwirkungen von Impfungen heiß diskutiert. Wie der aktuelle Stand der Dinge in Sachen EHV-1-Impfstoffe aussieht, erläutert Dr. Frank Reimann unten im Interview.

„Sämtliche in Deutschland zur Anwendung zugelassenen Impfstoffe sind sicher und wirksam“, betont Dr. Enrica Zumnorde-Mertens. „Die Hürden zur Zulassung eines Impfstoffes sind sehr hoch. Viele Voruntersuchungen, die über mehrere Jahre angefertigt werden müssen, sind erforderlich. Jede Impfung bleibt ein medizinischer Eingriff. Und kein Eingriff ist zu einhundert Prozent ohne Nebenwirkungen. Anzeichen, die nach einer Impfung auftreten können, sind lokale Reaktionen an der Einstichstelle in Form einer Schwellung, erhöhte Temperatur oder Mattigkeit des Pferdes. In der Regel klingen diese Anzeichen allerdings nach wenigen Tagen wieder ab. Sie zeigen schlichtweg, dass sich das Immunsystem des Pferdes mit der Impfung auseinandersetzt. Wichtig ist, dass man den Pferden nach der Impfung ausreichend Ruhe gönnt und es ein paar Tage entspannt ohne körperliche Anstrengung angehen lässt. Die wichtigste Maßnahme gegen mögliche Impfreaktionen ist, nur ein wirklich gesundes Pferd in guter Verfassung zu impfen. Daher überprüft der Tierarzt auch vor jeder Impfung die Impffähigkeit des Pferdes. Generell überwiegen die Vorteile der Impfung gegenüber etwaigen Nebenwirkungen.“

 

 

So wird geimpft

Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) gemäß der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)

Grundimmunisierung

  • Erste Impfung im Alter von 6 Monaten

  • Zweite Impfung 4 bis 6 Wochen nach erster Impfung

  • Dritte Impfung 12 bis 14 Monate nach zweiter Impfung

Auffrischungsimpfung

  • Wiederholungsimpfungen im Abstand von 2-3 Jahren

  • Gegebenenfalls kann die Impfentscheidung nach einem Antikörper-Schnelltest getroffen werden.

 

 

Impfung gegen Influenza für Turnierpferde gemäß LPO

Grundimmunisierung

  • Bestehend aus insgesamt drei Impfungen.

  • Zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 70 Tage nach der ersten Impfung

  • Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung

Auffrischungsimpfung

  • Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen

 

Impfung gegen EHV-1 (Equines Herpesvirus) gemäß LPO ab dem 01.01.2023

Grundimmunisierung

  • Insgesamt drei Impfungen

  • Für die erste und zweite Impfung der Grundimmunisierung muss der gleiche Impfstoff verwendet werden.

  • Bei Verwendung eines Inaktivatimpfstoffes:
     erste und zweite Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen*

  • Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes:
     erste und zweite Impfung im Abstand von mindestens drei bis höchstens vier Monaten*

  • Dritte Impfung (gilt für sowohl für Inaktivat- als auch Lebendimpfstoffe):
     maximal sechs Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung**

 

Auffrischungsimpfung

  • Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen**

 

 

* Turnierstarts sind möglich, wenn 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind.

** Zwischen der dritten Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

 

Themenwoche Impfungen 


Verpassen Sie nicht unsere Themenwoche „Impfungen beim Pferd“ auf Facebook und Instagram. Hier befassen wir uns vom 07. bis 11. März 2022 nochmals intensiv mit dem Thema. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Herpes-Impfung. Abonnieren Sie unseren Kanal auf Facebook und Instagram, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Dr. Frank Reimann ist Fachtierarzt für Pferde mit eigener Praxis in Westerwalsede sowie ehemaliger Auktionstierarzt des Hannoveraner Verbandes.

Interview mit Dr. Frank Reimann

Halten Sie die -Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus im Sport gerechtfertigt? Gibt es dabei noch Verbesserungspotential?

Um Infektionsausbrüche wie zu Jahresbeginn 2021 in Spanien zu verhindern, ist die generelle Impfpflicht gegen EHV1/4 sinnvoll.

Die unschönen Nebenwirkungen nach einer Herpes-Impfung beobachtete ich in der Praxis vor allem zu der Zeit vor ca. 20 Jahren, als ein Kombinationspräparat gegen Influenza und Herpes den Markt dominierte. Kreuzverschlag mit hohem Fieber über mehrere Tage war eine häufige Nebenwirkung, selten wurden Symptome einer Ataxie entwickelt. Seit dem letzten Jahr wünschen die Pferdebesitzer in unserer Praxis wieder vermehrt die Impfung gegen das Herpes-Virus. Trotz zahlreicher Impfungen wurden mir von Seitens der Besitzer keine Nebenwirkungen gemeldet. Wir setzen einen Kombinationsimpfoff (inaktiviert) gegen EHV1 und 4 ein und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Die ursprünglich sehr inkonstante Liefersituation von Seitens der Impfstoffhersteller hat sich verbessert. Seit Juni 2021 kam es bisher zu keinen Engpässen. Durch die frühzeitige Ankündigung der Impfpflicht für Turnierpferde an 2023 haben die Impfstoffhersteller einen zeitlichen Vorlauf, um die Produktion darauf abzustimmen.

Wie sinnvoll sind Impfungen gegen das West-Nil-Virus?

Hier zitiere ich gern die StIKo Vet und schließe mich ihren Empfehlungen an.

„Anfang September 2018 wurden erstmalig in Deutschland in Bayern, Sachsen-Anhalt,
 Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Infektionen mit dem West-Nil-Virus bei Vögeln diagnostiziert, Ende September auch bei zwei Pferden in Brandenburg sowie in Sachsen-Anhalt. Angesichts der Erfahrungen, die in europäischen Nachbarländern und den
 Vereinigten Staaten von Amerika (USA) mit West-Nil-Virus-Infektionen gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass das Virus sich in den kommenden Jahren weiter in Deutschland
 ausbreiten wird. Es wird daher empfohlen, Pferde in den bereits betroffenen Gebieten und
 Pferde, die in betroffene Gebiete verbracht werden sollen, gegen WNV zu impfen. In
 Abhängigkeit vom weiteren Seuchengeschehen ist mittelfristig eine flächendeckende
 Impfung von Pferden im gesamten Bundesgebiet anzustreben.“ 

Bei Pferden verläuft die Infektion mit dem West-Nil-Virus in den meisten Fällen jedoch ohne Symptome oder ist nur mit leichtem Fieber verbunden. Bei ungefähr acht Prozent der infizierten Pferde kommt es jedoch zu neurologischen Ausfallerscheinungen. Bei circa 30 bis 50 Prozent dieser erkrankten Pferde verläuft die Krankheit tödlich. Überlebende Pferde behalten häufig Schäden zurück, die sie ein Leben lang beeinträchtigen.

Welche Impfvorgaben und Empfehlungen gibt es für tragende Stuten und Fohlen sowie Jungpferde?

Wie bereits erwähnt empfiehlt die StIKo Vet die Impfung gegen Tetanus, Influenza und Herpes Typ 1 und 4.

Bei tragenden Stuten unterscheiden sich teils die Empfehlungen der Experten. Viele vertreten die Meinung, dass der Impfschutz gegen das Herpes-Virus gegeben ist, wenn die Stute korrekt grundimmunisiert ist und die Wiederholungsimpfungen halbjährlich erfolgen. In Gebieten und Zeiten erhöhtes Infektionsdruckes empfiehlt die StIKo Vet tragende Stuten im vierten und achten Trächtigkeitsmonat bei Anwendung eines Lebendimpfstoffes im fünften und siebten sowie im neunten Monat der Trächtigkeit bei Anwendung eines inaktivierten Herpes-Impfstoffes zu impfen.

Fohlen geimpfter Mutterstuten haben bis zum fünften bis sechsten Lebensmonat einen passiven Impfschutz. Diesen erlangen sie durch die Aufnahme der Biestmilch (Kolostrum) in den ersten Lebensstunden. Der Aufbau des aktiven Impfschutzes gegen die drei oben genannten Erkrankungen erfolgt im Alter von sechs Monaten. Die zweite Impfung erfolgt vier bis sechs Wochen danach.

Die Grundimmunisierung gegen Influenza und Herpes ist dann nach der dritten Impfung, die sechs Monate nach der zweiten erfolgt, abgeschlossen. Die Grundimmunisierung gegen Tetanus ist nach der dritten Impfung, die zwölf Monate nach der zweiten Impfung erfolgt abgeschlossen.

Die Wiederholungsimpfungen gegen Influenza und Herpes erfolgen halbjährlich. Die von Tetanus, abhängig von den Angaben der Impfstoffhersteller, in der Regel alle zwei Jahre.

Um Nebenwirkungen vorzubeugen, sollte das Pferd vor jeder Impfung gründlich untersucht werden.

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