Jetzt an Impfung für Turnierpferde denken!

Ab 2023 gilt die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde. (Foto: Lafrentz)

Es ist schon seit einiger Zeit beschlossene Sache: Ab 2023 müssen alle Pferde, die in Deutschland auf Turnieren gemäß LPO teilnehmen, neben Influenza auch gegen das Equine Herpes Virus 1 geimpft sein. Ein Turnierstart ist frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich. Daher kann es von der Erst-Impfung an – je nach Impfstoff – bis zu vier Monate dauern, bis die Voraussetzungen für einen LPO-Turnierstart erfüllt sind.

Das durch die LPO vorgegebene Impfschema richtet sich bei der Grundimmunisierung danach, ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung der gleiche Impfstoff zu verwenden ist. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind also entweder mit einem Lebend- oder mit einem Inaktivatimpfstoff durchzuführen. Nach den ersten beiden Impfungen, also ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich. Die dritte Impfung der Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfungen erfolgen dann alle sechs Monate. „Wer also im neuen Jahr problemlos in die neue Turniersaison starten möchte und sein Pferd bisher noch nicht gegen das Herpesvirus geimpft hat, sollte zügig mit der Grundimmunisierung gegen EHV-1 beginnen“, sagt Dr. Enrica Zumnorde-Mertens, Tierärztin in der Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Aufgrund des Impfstoffmangels hat die FEI das Impfintervall für Influenza vorübergehend verlängert. (Foto: Equipics)

Was ist Herpes?

Bei Pferden auf der ganzen Welt kommen mehrere Herpesviren mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selber nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. So tragen ca. 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Unter ungünstigen Umständen, wie zum Beispiel Stress, der durch einen Stallwechsel, Veränderungen in der Herde, andere Erkrankungen, Transporte oder Turnierstarts ausgelöst wird, kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen, die zu einer Ausscheidung des Erregers führt und eine Infektionsquelle für andere Pferde darstellt.

Für Pferde ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten und Geburten lebensschwacher Fohlen sowie für fiebrige Atemwegserkrankungen vor allem bei jungen Pferden verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy, EHM) hervorrufen kann. In diesem Fall zeigen die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen und fortschreiten. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, häufig müssen die Pferde dann durch den Tierarzt erlöst werden.

Flächendeckende Impfungen sind notwendig

Um dem Ausbruch von Infektionskrankheiten vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher Maßnahmen. Ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorbeugung sind Impfungen. Die Impfung gegen Herpes kann allerdings nicht - im Gegensatz zu den Impfungen gegen Influenza und Tetanus - das einzelne Pferd sicher vor der Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der hervorgerufenen Krankheiten schützen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der neurologischen Verlaufsform. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil der Impfung ist darüber hinaus, dass geimpfte Pferde im Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren ausscheiden. Durch die verringerte Virusausscheidung sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde mit Herpesviren infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt. Die Impfung gegen Herpes stellt somit einen wichtigen Bestandteil der betriebshygienischen Maßnahmen dar. Sie greift vor allem dann, wenn möglichst alle Pferde flächendeckend geimpft werden.


Influenza-Impfung

Nicht nur die Herpes-Impfung gehört zu den Pflichtimpfungen für Turnierpferde, auch Influenza muss regelmäßig aufgefrischt werden. Die Influenza (Pferdegrippe) ist eine Virus-Erkrankung des gesamten Atmungsapparates. Sie ist hoch ansteckend und gefährdet ganze Bestände vor allem nicht oder nicht korrekt geimpfter Pferde. Die Symptome sind starker Husten, hohes Fieber, Nasenausfluss und geschwollene Lymphknoten. Im Extremfall führt die Influenza zu chronischem Husten und bleibenden Schäden der Lunge. Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Alljährlich erkranken Pferde auf Grund einer Infektion mit diesen Viren, zumeist handelt es sich in diesen Fällen um nicht geimpfte Pferde. Für Turnierpferde schreibt die FN nach der Grundimmunisierung eine Auffrischung alle sechs Monate vor. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, die zweite im Anstand von 28 bis 70 Tagen nach der Ersten und die Dritte maximal sechs Monate nach der zweiten Impfung. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten des größten Herstellers des Influenza-Impfstoffs hat die FEI, die Weltreitervereinigung den Impfintervall kurzfristig von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die Ausnahmeregelung ist jedoch bis zum 1. April 2023 befristet. 

Die verschiedenen Impfungen haben unterschiedliche Intervalle. (Foto: Equipics)

West-Nil-Virus-Impfung

Während Herpes und Influenza den meisten Pferdebesitzern schon lange ein Begriff ist, handelt es sich bei dem West-Nil-Virus um eine eher neu Erscheinung. Eigentlicher Zielwirt des West-Nil-Virus sind Vögel, zwischen denen es durch Mücken übertragen wird. Wenn eine Mücke zuerst einen infizierten Vogel und anschließend einen Menschen oder ein Pferd sticht, können auch diese angesteckt werden. Mensch und Pferd sind Fehlwirte für das West-Nil-Virus. Das bedeutet, dass sie zwar erkranken können, jedoch nach heutigem Wissenstand nicht ansteckend sind. Zugvögel tragen das Virus in sich und verbreiten es über die ganze Welt, im östlichen Teil Deutschlands wurde es erstmals im Herbst 2018 bei Vögeln, Menschen und Pferden diagnostiziert. Beim Pferd verläuft die Infektion mit dem West-Nil-Virus in den meisten Fällen entweder ohne Symptome oder in Form einer fieberhaften Allgemeinerkrankung. Bei ungefähr acht Prozent der infizierten Pferde kommt es jedoch zu neurologischen Ausfallerscheinungen. Bei 30 bis 50 Prozent dieser neurologisch erkrankten Pferde verläuft die Krankheit tödlich, überlebende Pferde behalten oft dauerhafte Schäden zurück. Die StIKo Vet empfiehlt, alle Pferde gegen das West-Nil-Virus zu impfen, die in bereits betroffenen Gebieten oder der näheren Umgebung dieser Gebiete gehalten werden oder dorthin transportiert werden sollen. Zurzeit (Stand: Juli 2021) sind dieses in Deutschland hauptsächlich Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg sowie die benachbarten Regionen. Angesichts der Erfahrungen mit der Ausbreitung des West-Nil-Virus in anderen Ländern geht die StIKo Vet davon aus, dass sich das Virus auch in Deutschland in den kommenden Jahren weiterverbreiten wird. Es ist daher für Pferdebesitzer empfehlenswert, sich regelmäßig beim Friedrich-Löffler-Institut über die aktuelle Verbreitung des Virus sowie bei der StIKo Vet über die aktuellen Impfempfehlungen zu informieren. Die Impfung gegen das West-Nil-Virus sollte möglichst rechtzeitig vor Beginn der Mückensaison, also im Frühjahr, abgeschlossen sein, damit in der Phase der größten Mückenaktivität im Hochsommer ein hoher Antikörperspiegel im Pferd vorliegt. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen, deren Abstand vom verwendeten Impfstoff abhängig ist. Wiederholungsimpfungen werden jährlich empfohlen.

Tetanus-Impfung

Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine bakterielle Infektion (Bakterium: Clostridium tetani), die über die Bildung eines Neurotoxins die muskelsteuernden Nervenzellen schädigt und häufig zum Tode führt. Die Sporen des Bakteriums kommen nahezu überall in der Umwelt – insbesondere im Boden – vor und gelangen in der Regel durch Wunden in den Organismus. Pferde sind besonders anfällig für das Toxin dieses Bakteriums. Die Impfung gegen Tetanus bei Pferden ist eine Selbstverständlichkeit. Ein Unterlassen der Tetanusimpfung verstößt gegen den Tierschutz und ist unverantwortlich, da die Impfung der einzig wirksame Schutz gegen die Erkrankung an Tetanus ist.
Für alle Pferde, egal, ob es sich dabei um ein Turnierpferd, den Youngster auf der Weide oder einen Freizeitpartner für das Gelände handelt, ist die Tetanus-Impfung eine absolute Pflicht. Nach der korrekten Grundimmunisierung muss die Impfung gegen Tetanus gemäß Empfehlung der StIKo Vet alle zwei bis drei Jahre aufgefrischt werden, um den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Je nach verwendetem Impfstoff kann auch eine jährliche Wiederholungsimpfung erforderlich sein. Der Tierarzt weiß, zu welchem Zeitpunkt die nächste Tetanus-Impfung vom Impfstoffhersteller empfohlen wird. Allerdings haben wissenschaftliche Erkenntnisse gezeigt, dass bei einer ordnungsgemäßen Grundimmunisierung ein Impfschutz durchaus deutlich über die Zeit des vom Impfstoffhersteller angegebenen Impfintervalls hinaus bestehen kann. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe eines Schnelltests den vorhandenen Tetanus-Antikörperspiegel zu überprüfen. Die Grundimmunisierung erfolgt bei Fohlen im Alter von sechs Monaten mit drei Impfungen, die zweite wird vier bis sechs Wochen nach der Ersten verabreicht und die dritte zwölf bis 14 Monate nach der Zweiten. Die Auffrischung sollte dann alle zwei bis drei Jahre erfolgen.

Zum Seitenanfang