Vorweihnachtliche Änderungen in der Corona-Verordnung

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Am 10. Dezember hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die niedersächsischen Schutzmaßnahmen im Bereich der köpernahen Dienstleistungen zumindest teilweise aufgehoben. Am 11. Dezember nun wurden die ohnehin geplanten sowie die nun nach dem OVG- Beschluss noch hinzugekommenen Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung amtlich veröffentlicht. Die Änderungen treten am Sonntag, 12. Dezember 2021 in Kraft.

Zu der infektiologischen Begründung der Verordnungsänderungen wird auf die Presseinformation vom 11. Dezember der niedersächsischen Landesregierung - Ausblick auf Weihnachten und Neujahr - verwiesen.
Hier nun ein kurzer Durchgang durch die wesentlichen Neuregelungen in der Corona- Verordnung in der Reihenfolge der geänderten Paragraphen (Pressemitteilung vom 11. Dezember als PDF-Datei zum Download):


Pressemitteilung Nds. Landesregierung vom 11. Dezember 2021 zu den vorweihnachtlichen Änderungen der Corona VO

Die FAQ Sport und die Handlungsempfehlungen für Vereine und Betriebe werden Anfang nächster Woche aktualisiert (siehe auch Meldung vom 10. Dezember Informationen zum Inhalt der überarbeiteten Corona VO).

Warnstufen ab 12.12.2021


(pressestelle niedersächsische-landesregierung)

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